§ 7i EStG · Denkmalabschreibung
Für Ärztinnen und Ärzte ab 100.000 € Jahreseinkommen: denkmalgeschützte Wohnimmobilien, deren Sanierungskosten sich innerhalb von zwölf Jahren vollständig abschreiben lassen.
Sanierungskosten: 8 × 9 % + 4 × 7 % — 100 % in 12 Jahren
Altbausubstanz: 2,5 % p. a. · Grundstück: nicht abschreibbar
Abschreibungsleiter · Sanierungsanteil
Die Sanierungskosten einer denkmalgeschützten Immobilie sind bei Vermietung über zwölf Jahre voll absetzbar — die höchste Abschreibung, die das deutsche Steuerrecht auf Immobilien kennt.
Ausgangslage
Wer als Facharzt, Praxisinhaber oder leitender Arzt deutlich über 100.000 € verdient, gibt von jedem zusätzlich verdienten Euro rund 45 Cent ab. Das lässt sich nicht wegdiskutieren — aber verlagern.
Ab rund 68.500 € zu versteuerndem Einkommen greift der Spitzensteuersatz von 42 %, ab 277.826 € die Reichensteuer mit 45 % — jeweils zuzüglich Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer.
Eine Kapitalanlage muss ohne laufenden Aufwand funktionieren. Sanierung, Vermietung und Verwaltung liegen deshalb vollständig beim Bauträger und Verwalter.
Kein Fonds, keine Beteiligung, kein geschlossenes Modell. Sie erwerben eine konkrete, im Grundbuch eingetragene Eigentumswohnung in einem denkmalgeschützten Gebäude.
Das Instrument
Der Gesetzgeber begünstigt den Erhalt schützenswerter Bausubstanz. Wer ein Baudenkmal saniert und vermietet, darf die Sanierungskosten über zwölf Jahre vollständig steuerlich geltend machen.
Acht Jahre lang je 9 %, danach vier Jahre lang je 7 % der begünstigten Sanierungskosten — abzugsfähig als Werbungskosten aus Vermietung und Verpachtung.
Der Anteil der bestehenden Bausubstanz wird bei Baujahren vor 1925 mit 2,5 % über 40 Jahre abgeschrieben, bei jüngeren Gebäuden mit 2 % über 50 Jahre.
Die Denkmalschutzbehörde bescheinigt Art und Umfang der begünstigten Maßnahmen. Ohne diese Bescheinigung erkennt das Finanzamt die erhöhte Abschreibung nicht an.
Beispielrechnung
Bewegen Sie die Regler. Die Rechnung bildet die Abschreibung nach § 7i EStG ab — ohne Mieteinnahmen, Finanzierungskosten und sonstige Werbungskosten.
Steuerersparnis im ersten Jahr
11.911 €
entspricht rund 993 € pro Monat
Kumuliert über 12 Jahre
133.249 €
Summe der Steuerersparnis aus Denkmal- und Gebäude-AfA
Individuelle Berechnung anfordernVerfügbare Objekte
Wir vermitteln ausschließlich Objekte, deren Denkmaleigenschaft und Sanierungsumfang behördlich bestätigt sind. Platzhalterdaten — im finalen Stand mit realen Exposés.
Ablauf
20 Minuten telefonisch. Wir klären Einkommenssituation, Eigenkapital und Zielsetzung — ohne Unterlagen.
Sie erhalten eine auf Ihre Steuerdaten gerechnete Prognose, abgestimmt mit Ihrer Steuerberatung.
Exposé, Teilungserklärung, Denkmalbescheinigung und Sanierungsbeschreibung zur Prüfung.
Bankgespräch auf Wunsch über unser Netzwerk. Beurkundung mit gesetzlicher Bedenkzeit.
Erstvermietung und laufende Verwaltung übernimmt der Partnerverwalter. Sie erhalten die Jahresabrechnung für die Steuererklärung.
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